Berlin, 24.08.2017 – Die deutsche Rechtsprechung lässt keinen Zweifel mehr daran, dass von den Unternehmen – ohne Rücksicht auf Rechtsform (GmbH, AG, Verein) oder Geschäftszweig bzw. Branche – erwartet wird, dass sie über eine wirksame Compliancefunktion verfügen. Wer im Falle eines Rechtsverstoßes an dieser Stelle nichts nachweisen kann, hat als Unternehmensleitung vor Gericht schlechte Karten. […]
Die zunehmende mediale Bedeutung und kritische Berichterstattungüber Compliance-Verstöße mit zum Teil erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen für betroffene Unternehmen führt zu einer erhöhten Sensibilisierung derÖffentlichkeit. Daher kann sich heute kein Unternehmen aus der Energieversorgungsbranche diesem Thema mehr verschließen.Von Dipl.-Bw. Eckart Achauer – 02.05.2014