Auf die Revision des Verlages für elektronische Medien Melle und seinem veröffentlichten Online-Branchenverzeichnis EBVZ.DE hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil „Lebens-Kost“ das Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 8 S 46/14) aufgehoben und dem Online-Verlag EBVZ.DE Recht gegeben.
Das Online-Branchenbuch EBVZ aus dem niedersächsischen Melle bietet seinen Kunden Einträge in seiner Internet-Datenbank sowie eine Suchworterhebung über Google an, um die Brancheneinträge schneller zu finden.