Gelangensbestätigungen – einfach easy mit den Lösungsgestaltern

Nun ist es Gesetz: Seit Anfang diesen Jahres ist die Gelangensbestätigung für Exporteure ins EU-Ausland Pflicht! Für die Umsatzsteuerbefreiung müssen Deutsche Unternehmen von ihren Kunden eine Lieferbestätigung – die sog. Gelangensbestätigung – verlangen. Nur mit diesem Nachweisbeleg akzeptiert das Finanzamt die Steuerbefreiung von Unternehmen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.