Informationen zur E-Rechnungspflicht

Informationen zur E-Rechnungspflicht

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist auf die bevorstehende E-Rechnungspflicht für Unternehmer hin und darauf, dass ab dem 01.01.2025 in Deutschland eine generelle Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen, sogenannten E-Rechnungen, für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen, auch B2B-Umsätze genannt, gilt.

Für Leistungen an den Endverbraucher

Die Lösung für E-Rechnungsmanagement:CM Studio .DMS-Cloud

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Ab 01. Januar 2025 wird jedes Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und archivieren zu können, unabhängig davon wie der Lieferant diese übermittelt hat.

Die Formate der E-Rechnung, die vom Gesetzgeber akzeptiert werden, sind nicht menschlich lesbar, sondern basieren auf strukturierten XML-Daten. MASCH Software Solutions möchte den Unternehmen helfen, diese einfach lesen und verstehen zu können – über die CM Studio .DMS-Cloud!

Die neuen Gesetzesvorhaben zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 in Deutschland, inklusive eines Meldesystems ab dem Jahr 2028

Die neuen Gesetzesvorhaben zur E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 in Deutschland, inklusive eines Meldesystems ab dem Jahr 2028

Essen – "Ab dem 01.01.2025 sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen. Sie erhalten die Vorsteuer dann nicht mehr aus Papierrechnungen, sondern nur noch aus den elektronischen Rechnungen", erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert. Nach derzeitigem Stand sind von dieser Änderung alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deu