Arbeitsrecht: Bewertung in Arbeitszeugnissen – wie zufrieden muss man sein?
Durchschnittliche Leistungen erhalten in der Schule die Note befriedigend. Eine bessere Note muss sich der Schüler durch nachgewiesene Leistung erarbeiten. Angelehnt an das Schulnotensystem gilt dieser Grundsatz seit jeher auch im Arbeitsrecht, d. h. für ein besseres als ein durchschnittliches Arbeitszeugnis muss der Arbeitnehmer den Nachweis erbringen.