Das neue AWG: Allen Unternehmen droht künftig Strafbarkeit bei der ungenehmigten Ausfuhr von Dual-Use-Gütern

Zum 1. September 2013 ist das Außenwirtschaftsrecht grundlegend geändert worden. Wesentliche Neuerungen sind im Rahmen der Strafvorschriften erfolgt. Zwar sind Fahrlässigkeitstaten weitestgehend zu Ordnungswidrigkeiten abgemildert worden. Im Gegenzug ist jedoch der Anwendungsbereich für vorsätzliche Straftaten stark erhöht worden. Davon betroffen sind insbesondere nun alle Unternehmen, die Waren ausführen, die nach abstrakter Bewertung sowohl zu friedlichen al