Die TEBO GmbH informiert: Warum die Drittmengenabgrenzung trotz Wegfall der EEG Umlage für Unternehmen notwendig ist.

Die TEBO GmbH informiert: Warum die Drittmengenabgrenzung trotz Wegfall der EEG Umlage für Unternehmen notwendig ist.

Mit der im Jahre 2000 eingeführten EEG-Umlage sollte der Ausbau von erneuerbaren Energien finanziert werden.

Seit dem 01.07.2022 ist das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz zum Wegfall der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage in Kraft.

Nun stellt sich die Frage für Unternehmen, ob die Beantragung eines Begrenzungsbescheides nach den §§ 63 ff. EEG 2021 noch notwendig und sinnvoll ist.
Stromkostenintensive Unternehmen sollten auf jeden Fall einen Antrag nach der Beso