Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Anlegern bei der Rückforderung von Ausschüttungen

Gewinnunabhängige Ausschüttungen an Anleger können von Fondsgesellschaften nur bei entsprechender Vereinbarung zurückgefordert werden
Gewinnunabhängige Ausschüttungen an Anleger können von Fondsgesellschaften nur bei entsprechender Vereinbarung zurückgefordert werden
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