Domainrecht: LG Köln zur Freigabe der Domain bag.de

Das LG Köln entschied am 26.08.2014 (Az.: 33 O 56/14), dass für die Abkürzung des Bundesarbeitsgerichts „BAG“ ein Namensrecht besteht. Geklagt hatte vorliegend die Bundesrepublik Deutschland gegen die Inhaberin der Domain „bag.de“, welche seinerzeit käuflich erworben werden konnte.