Kostenloser Rechtsratgeber zum Werberecht in neuer Ausgabe 2019 erschienen

"Rechtssicher werben" – Rechtsfallen vermeiden in Printwerbung, Onlinemarketing, SEA und SEO, Influencer-Marketing und bei der Kaltakquise
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Das LG Köln entschied am 26.08.2014 (Az.: 33 O 56/14), dass für die Abkürzung des Bundesarbeitsgerichts „BAG“ ein Namensrecht besteht. Geklagt hatte vorliegend die Bundesrepublik Deutschland gegen die Inhaberin der Domain „bag.de“, welche seinerzeit käuflich erworben werden konnte.