Nach wie vor prüfen die Behörden, ob Hersteller/Anwender/Importeure/Händler von Chemikalien und Erzeugnissen alle REACH-Vorschriften erfüllen. Im Mittelpunkt der umfangreichen Überprüfung stehen die Pflichten zur Kommunikation in der Lieferkette nach Artikel 33.
Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung müssen Unternehmen sich über besonders besorgniserregende Stoffe bei ihren Lieferanten informieren und diese Informationen unaufgefordert an ihre Kunden weite