E-Mail Archivierung nach GoBD – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Dass Geschäftspapiere einer ordnungsgemäßen Buchführung bedürfen, ist jedem Unternehmer bekannt. Angebote, Rechnungen, Briefe und Kündigungen oder kurz alle Dokumente, die steuerlich relevant sind, sind aufzubewahren- das regelt das Gesetz. Was bisher allerdings nur für Dokumente in Papierform galt, muss seit dem 01. Januar 2017 uneingeschränkt auch für digitale Geschäftsunterlagen und insbesondere für E-Mails erfolgen. Gesetzliche […]