„10 % auf alles“ – Blickfangwerbung und Einschränkungen, was ist erlaubt?

Urteil des Landgerichts München I vom 28. August 2012, AZ: 33 O 13190/12
Die blickfangmäßig herausgehobene Ankündigung "10 % auf alles" ist wettbewerbswidrig, wenn in einem Sternchentext einzelne Waren von der Aktion ausgenommen werden, so das Landgericht. In diesem Fall sei die Ankündigung unwahr, da der Preisnachlass eben nicht auf alle Waren gewährt wird.