Die Marken „HALLOUMI“ und „XAΛΛOYMI“ sind nach Auffassung des EuG nicht schutzfähig, da sie lediglich die von der Markenanmeldung erfassten Käseprodukte beschrieben. Das Gericht bestätigte daher mit Urteilen vom 7. Oktober 2015 (Rechtssachen T-292/14 und T-293/14) die Entscheidung des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM), welches die Markenanmeldungen zurückgewiesen hatte.
Laut dem „beck-aktuell“-Newsletter vom 22. September verbot das Landgericht Frankfurt a. M. eine Werbung mit der Aussage „+30% mehr Wäschen pro Liter“ für ein Waschmittelkonzentrat des Herstellers Procter & Gamble.
In seiner Entscheidung vom 13. November 2013 (Az. I ZR 143/12) verabschiedete sich der BGH von einer jahrzehntelang gefestigten Rechtsprechung zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Werken der angewandten Kunst. Demnach seien bei Werken der angewandten Kunst keine höheren Anforderungen an die Schöpfungshöhe des Werkes zu stellen, als bei Werken der zweckfreien Kunst. Bei Werken der angewandten Kunst handelt es sich um Solche, welche einem Gebrauchszweck dienen, z. B. M&ou
Nach Auffassung des BGH handelte ein Online-Händler unlauter i. S. von Nr. 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb), indem er gegenüber Verbrauchern mit einer „14-tägige Geld-zurück-Garantie“ warb (Urteil vom 19. März 2014, Az.: I ZR 185/12). Die konkrete Werbeaussage lautete: „Sollten Sie mit einem kompatiblen Produkt nicht zufrieden sein, haben Sie eine 14-tägige Geld-Zurück-Garantie. Das Porto der Rücksendung &u
Aus den geltenden Lizenzbedingungen für die Nutzung eines Fotos im Internet kann sich nach Auffassung des Landgerichts Köln ergeben, dass der geforderte Urhebervermerk bereits in der Bilddatei selbst enthalten sein muss.
Ein Süßwarenhersteller durfte in eine TV-Werbespot für ein Gewinnspiel werben, an welchem ausschließlich Käufer der Waren teilnehmen konnten. Durch Einsendung des Kassenbons als Beleg für den Erwerb von fünf Packungen zu je ca. einem Euro konnten die Käufer an der Verlosung von 100 Goldbarren im Wert von ca. 5.000 Euro teilnehmen. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Dezember 2013, Az.: I ZR 192/12.)
Der Vertrieb von in Goldfolie verpackten Schokoladenbären verletzt nach Auffassung des Landgerichts Köln die bekannte Marke "GOLDBÄREN". (Urteil vom 18. Dezember 2012, Az.:330 O 803/11 (nicht rechtskräftig)). Als Parteien des Rechtsstreits sind natürlich unschwer die Süßwarenhersteller Lindt und Haribo zu identifizieren. Der Gummibärchenhersteller beruft sich auf eine Verletzung seiner wohlbekannten Wortmarke "GOLDBÄREN" durch den
Das Europäische Parlament hat am 11. Dezember 2012 die Rechtsakte zur Schaffung eines einheitliches EU-Patents sowie eines einheitlichen europäischen Patentgerichts verabschiedet. Das neue System, welches nach einem mehr als 30jährigen Verhandlungsprozess voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten wird, soll die Kosten des Patentschutzes für das Gebiet der EU (zur Zeit allerdings noch mit Ausnahme Spaniens und Italiens) auf ein Bruchteil des gegenwärtig erforderlichen f
Jeder kennt die gelb-schwarzen Schilder an Baustellen, die erklären, dass die Erziehungsberechtigten für ihre Jüngsten einzustehen haben. So manch ein Kind mag sogar niemals eine Baustelle betreten haben, aus Angst die Eltern müssten dann ins Gefängnis.