Themenabend: Mobbing am Arbeitsplatz
Das Problem erkennen und richtig (be)handeln
Das Problem erkennen und richtig (be)handeln
In Osnabrück und fast 160 deutschen Städten, in über 200 Ländern und auf allen Kontinenten erheben sich heute Frauen und Männer, um ein Ende der Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu fordern.
Demonstration am 1. Februar 2014 um 14 Uhr auf dem Potsdamer Platz in Berlin. Abends Filmvorführung und Diskussion
Demonstration am 1. Februar 2014 um 14 Uhr auf dem Potsdamer Platz in Berlin
Keine schadensersatzpflichtige Diskriminierung einer Schwangeren bei Kündigung in Unkenntnis der Schwangerschaft. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2013 – 8 AZR 742/12 –
Der Fall:
Die Kündigung einer Schwangeren ist immer unwirksam. Das war auch im vorliegenden Fall nicht strittig. Allerdings kommt in Fällen einer solchen Kündigung immer auch eine Schadensersatzforderun
Der Arbeitgeber darf seinem Mitarbeiter einen Deutschkurs verordnen ohne damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen. Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Das Bundesarbeitsgereicht entschied, dass ein Arbeitnehmer, der mehrmals zu einem Deutschkurs aufgefordert wird, keinen Anspruch auf Schadensersatz von seinem Arbeitgeber hat (Urteil vom 22.6.2011, Aktenzeichen 8 AZR 48/10).
In dem dem Gericht vorliegenden Fall forderte der
Eine Information des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V. (DSD)
Bonn/Berlin 17. Juni 2013 Deutschlands bekanntestes Model im Rollstuhl Nina Wortmann beteiligt sich am Themenjahr der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das sie als Botschafterin unterstützt. Mit einem Fotoshooting der besonderen Art setzt sie sich für die Rechte von Menschen mit Handicap ein.
Weltweit führender Anbieter von industriellen Produkten im Bereich Wärmeübertragung, Separation und Fluid Handling tritt der Initiative unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel bei
Seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Dieses müssen alle Arbeitgeber nicht nur bei der Formulierung von Stellenanzeigen, sondern auch bei Absagen auf Bewerbungen beachten.