Verfahrensvereinfachung für die Prüfungen von KMU ( Spitzenausgleich )

Ab dem Antragsjahr 2015 wird die Nachweisführung über den Betrieb eines alternativen Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz nach SpaEfV ( Voraussetzung zur Wahrnehmung des Spitzenausgleichs ) vereinfacht. Die bisher erforderliche jährliche Vor-Ort-Prüfung muss nun mehr nur alle 2 Jahre durchgeführt werden.
Grundsätzlich müssen Unternehmen, um den Spitzenausgleich für produzierende Unternehmen in Anspruch zu nehmen nachweisen, dass sie ein Energiema