Dienstfahrradmodelle:

Die Finanzverwaltung hat sich im September 2017 in Referatsleitersitzungen der Vertreter der zuständigen Finanzministerien des Bundes und der Länder nach mündlicher Aussage mehrerer Teilnehmer darauf geeinigt, dass die Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Kaufpreis für die Gebrauchtfahrräder durch den Provider/die Leasinggesellschaft mit Vertragsende nach § 37b EStG pauschal mit 30% versteuert werden darf, soweit […]