Verordnung zum Deutschkurs durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber darf seinem Mitarbeiter einen Deutschkurs verordnen ohne damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen. Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Das Bundesarbeitsgereicht entschied, dass ein Arbeitnehmer, der mehrmals zu einem Deutschkurs aufgefordert wird, keinen Anspruch auf Schadensersatz von seinem Arbeitgeber hat (Urteil vom 22.6.2011, Aktenzeichen 8 AZR 48/10).

In dem dem Gericht vorliegenden Fall forderte der

Arbeitgeber darf Arbeitnehmer Deutschkurs verordnen

Der Chef verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn er einem schlecht Deutsch sprechenden Mitarbeiter vorschreibt, einen Deutschkurs zu besuchen. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.6.2011, Aktenzeichen 8 AZR 48/10), kann ein Arbeitnehmer keinen Schadensersatz vom Unternehmen fordern kann, nur weil er dazu aufgefordert wurde, einen Deutschkurs zu besuchen.

In dem vom BAG e