Deutschkurs B2/C1 am Institut für Bildung Integration in Jena
Sie wollen ein Studium in Deutschland beginnen oder benötigen für Ihre Arbeit gute Deutschkenntnisse?Wir bereiten Sie für die Prüfung B2/C1 vor.
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Der Arbeitgeber darf seinem Mitarbeiter einen Deutschkurs verordnen ohne damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu verstoßen. Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
Das Bundesarbeitsgereicht entschied, dass ein Arbeitnehmer, der mehrmals zu einem Deutschkurs aufgefordert wird, keinen Anspruch auf Schadensersatz von seinem Arbeitgeber hat (Urteil vom 22.6.2011, Aktenzeichen 8 AZR 48/10).
In dem dem Gericht vorliegenden Fall forderte der
Der Chef verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenn er einem schlecht Deutsch sprechenden Mitarbeiter vorschreibt, einen Deutschkurs zu besuchen. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.6.2011, Aktenzeichen 8 AZR 48/10), kann ein Arbeitnehmer keinen Schadensersatz vom Unternehmen fordern kann, nur weil er dazu aufgefordert wurde, einen Deutschkurs zu besuchen.
In dem vom BAG e
Deutschlerner erhoffen sich vor allem bessere Chancen am Arbeitsmarkt
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