Partei Deutsche Nationalversammlung – Teilnahme an der Bundestagswahl 2013
Weitere Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben
Partei vermutet Grundrechtsverstöße aus Art.3 Abs. 1 und 2 GG
Weitere Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben
Partei vermutet Grundrechtsverstöße aus Art.3 Abs. 1 und 2 GG