Das neue Abrechnungsmodell der Detektei Lentz®

…..sowie 10 weitere Gründe die Detektei Lentz® zu beauftragen
…..sowie 10 weitere Gründe die Detektei Lentz® zu beauftragen
Jeder kennt ihn – und weltweit wird er anerkannt: Der Qualitätsstandard nach DIN EN ISO 9001:2008. Als erste Detektei in ganz Deutschland wurde die Detektei Lentz® nach DIN EN ISO 9001:2008 TÜV-geprüft und kann damit nachweisen, dass ihre Aufträge nach den gleichen strengen, geprüften Qualitätsmaßstäben bearbeitet werden, nichts dem Zufallüberlassen wird und jeder Mandant die optimale Leistung erhält.
Die Detektei Lentz® (Lentz GmbH&Co. KG) wurde von einem Inhaber eines Zoogeschäfts mit der Beobachtung (Observation) einer Mitarbeiterin beauftragt.
Mandantenzufriedenheit vonüber 93% bescheinigt
Die Wirtschaftsdetektei Detektei Lentz® sieht eine stetige Zunahme von Aufträgen, die eine Aufklärung von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall zum Ziel haben. Trotz Krankschreibung, durch eineärztliche Attestierung, wird Zunehmens vermutet, dass eine Krankheit bewusst vorgetäuscht wird.
Die Wirtschaftsdetektei Lentz® ermittelte aktuell in einem Fall, in dem
Lohnfortzahlungsmissbrauch sowohl im klassischen Sinne als auch ergänzend alsSozialmissbrauch und unkollegiales Verhalten aufgedeckt wurde.
Besondersüber das Internet steht der Industriespionage der Zugang zu Firmengeheimnissen zunehmend offen – jüngst sorgten vor allem Hacker aus China für Schlagzeilen. ObÖlkonzerne, Automobilbauer oder Mittelstand: Die Hacker attackierten deutsche Firmen mit hochentwickelten Trojanern, die selbst teure Firewalls nicht erkannten.
Bereits seit dem 15.04.2011 bietet die Wirtschaftsdetektei Lentz® als erste Detektei eine eigene App in Apple"s App-Store und I-Tunes zum völlig kostenlosen Download an.
Untreue ist die Ursache für das Ende jeder fünften Ehe oder Beziehung. Dass Fremdgehen keine Seltenheit ist, zeigt die Statistik.
Eines der Haupteinsatzgebiete der Detektei Lentz® ist europaweit die Prüfung von Verdachtsmomenten ihrer Mandanten gegen illoyale Mitarbeiter.Bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit muss der Mitarbeiter unverzüglich den Arbeitgeber informieren. Ab dem vierten Krankheitstag muss die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bestätigt werden.