Ciper & Coll., die Anwaltskanzlei für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld, informiert:
Rechtsschutzversicherungen sind rechtlich dazu verpflichtet, ihren Versicherungsnehmern im Falle der gesetzlichen Voraussetzungen einen Deckungsschutz zu erteilen. Eine Stellungnahme von Ciper & Coll.