Um ein Haar hätte es aus sein können mit Social Media Marketing für Unternehmen in Deutschland. Mit einer Anordnung wollte das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein es erzwingen, dass ein Unternehmen seine Facebook-Fanpage deaktiviert. Mit Urteil vom 09. Oktober 2013 hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (VG Schleswig-Holstein) diese Anordnung aufgehoben.
Der Datenschutz gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Die einen verteufeln ihn, halten ihn für nicht zeitgemäß, andere, wie das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein verteidigen ihn auf fast militante Art und Weise. Der Apple-Konzern stand bereits mehrfach in der Kritik, die Daten ihrer Nutzer auf nicht ganz legalem Wege zu nutzen. Das Landgericht Berlin hatte sich zumindest nun mit den Datenschutzklauseln des Unternehmens zu befassen.