PSD2, DatenschutzgrundVO und GwG-Reform

Stellen Sie sich schon 2017 auf die Auswirkungen und Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für 2018 zu folgenden Themen ein!
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Es war die Sensationsnachricht vor drei Wochen: Der EuGH kippte in einem aufsehenerregenden Urteil das Safe-Harbor-Abkommen. In der Folge macht sich nun in den Unternehmen, die ihre Daten auf ausländischen Servern speichern oder mit Cloud-Anbietern zusammenarbeiten, deren Server in den USA stehen, große Unsicherheit breit, was sie nun tun müssen, um nicht ins Visier der Datenschützer zu geraten.
Viele Webseiten nutzen zur Auswertung des Nutzerverhaltens sogenannte Web Analytic Tools (auch Tracking Tools) genannt. Solche Tools – die bekanntesten sind Google Analytics, Piwik und Adobe Omniture – werten üblicherweise aus, woher der Besucher einer Webseite kommt und in welchen Bereichen und wie lange er sich auf einer Webseite aufhält. So kann mithilfe solcher Programme z.B. festgestellt werden, ob bestimmte Werbemaßnahmen erfolgreich waren, wenn der Besucher eine Seite durc
Der EuGH hat am 11. Dezember 2014 (C-212/13) entschieden, dass die europäischen Datenschutzregeln der Richtlinie 95/46/EG auch auf eine Videoüberwachung durch Privatpersonen Anwendung finden und der Ausnahmetatbestand, wonach eine Anwendung der Richtlinie nicht in Frage kommt, wenn die Videoüberwachung ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken erfolgt, eng auszulegen ist.
Das OVG Lüneburg entschied am 29.09.2014 (Az.: 11 LC 114/13) in einem Rechtsstreit zwischen einer Hausbesitzerin und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. Die Hausbesitzerin klagte gegen eine Verfügung des Landesbeauftragten für Datenschutz, mit welcher ihr die Videoüberwachung eines ihr gehörenden Bürogebäudes untersagt wurde. Das OVG gab der Klage statt und hielt die Videoüberwachung im entschiedenen Fall für rechtmä&sz
Im letzten Newsletter berichtete der Autor bereits über eine Entscheidung des VG Ansbach hinsichtlich der Zulässigkeit von Dashcams unter den Gesichtspunkten des Datenschutzrechts. In einem derzeit anhängigen Zivilverfahren hat sich das Amtsgericht München ebenfalls mit dieser Fragestellung beschäftigt und hierzu umfangreich Stellung genommen.
Am 13. Mai 2014 erging vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein spektakuläres Urteil. Der EuGH (Az: C-131/12) entschied, dass Informationen über eine Person aus der Trefferliste von Google gestrichen werden müssen. Dieses Recht besteht auch dann, wenn der Treffer in der Suchmaschine auf eine rechtmäßige Veröffentlichung verweist.
Dem einzelnen Menschen steht somit das Recht zu, von Suchmaschinen vergessen zu werden.
Viele Webseitenbetreiber analysieren ihre Webseiten mit Hilfe von Trackingtools wie Google Analytics oder Piwik. Da die meisten Webseiten jedoch von Dienstleistern erstellt werden, denen juristische Kenntnisse fehlen und die auch nicht juristisch beraten werden, fehlen in vielen Datenschutzerklärungen Hinweise auf den Einsatz entsprechender Trackingtools.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 28.01.2014 entschieden, dass die Kriterien für die Beurteilung von Kreditwürdigkeit nicht dem Auskunftsanspruch des Bundesdatenschutzgesetzes unterliegen (Urteil vom 28.01.2014 – VI ZR 156/13).
Es hat wieder wichtige datenschutzrechtliche Entscheidungen gegeben, die wir nachfolgend kurz präsentieren. Für die Werbewirtschaft sind die kürzlich beschlossenen Arbeitsanweisungen des Düsseldorfer Kreises in der Arbeitsgruppe „Werbung und Adresshandel“ von großer Bedeutung. Des Weiteren hat das EU-Parlament einen vorläufigen Entwurf zur EU-Datenschutzgrund-VO verabschiedet.