Facebook zur Selbstregulierung beim Datenschutz bereit

Facebook zur Selbstregulierung beim Datenschutz bereit

Facebook erfreut sich auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Bislang hat sich Facebook nur wenig um die deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Schutz seiner Nutzer gekümmert. Da sich die europäische Niederlassung von Facebook in Irland befindet, hält Facebook in ganz Europa irisches Datenschutzrecht für anwendbar. Zuletzt hatten die sog. Facebook-Partys eine rege Diskussion in Politik und Öffentlichkeit hervorgerufen.

Staatliche Datenschützer fördern die Monopolisierung im Internet: Weichert und der Sargnagel für die digitale Wirtschaft in Deutschland

Staatliche Datenschützer fördern die Monopolisierung im Internet: Weichert und der Sargnagel für die digitale Wirtschaft in Deutschland

Düsseldorf, 2. September 2011 – Wenn Indifferenz, Ignoranz und Ablehnung gegen das Internet nicht bald verschwinden, wird Deutschland vollends den Anschluss an das digitale Zeitalter verlieren, mahnt der Spiegel Online-Redakteur Christian Stöcker in seinem kürzlich erschienenen Buch "Nerd Attack": "Im Moment sieht es nicht gut aus: Es gibt bei uns keinen einzigen namhaften Hersteller von Elektronik für Endverbraucher mehr, es werden keine Handys und keine Compu

Trigonum.de präsentiert sich in neuem Layout!

Trigonum.de präsentiert sich in neuem Layout!

(Hamburg, 25.08.2011) Der Webauftritt des Beratungsunternehmen Trigonum GmbH www.trigonum.de präsentiert sich seit dem 08. August 2011 in einem neuen Gewand, um das Leistungsspektrum der Trigonum GmbH noch transparenter darzustellen.

Datenschutz am Arbeitsplatz

Welche Daten darf der Arbeitgeber nutzen?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ – dies scheint nach wie vor das Motto einiger Arbeitgeber zu sein, die ihre Arbeitnehmer am Arbeitsplatz umfassend überwachen. Welche Daten der Arbeitgeber beschaffen und verwenden darf, ist in §32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Dies besagt, dass der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Arbeitnehmers nur dann beschaffen und verarbeiten darf, we