DSGVO für Schulen, Teil 8: Datenschutz-Folgenabschätzung – DSFA

Ob Schulen eine DSFA durchführen müssen oder nicht, wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich interpretiert. Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) entspricht der früheren „Vorabkontrolle“ des deutschen Datenschutzrechts und wird im Artikel 35 der DSGVO beschrieben. Die DSFA ist als Risikoprognose durchzuführen, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist das Schulgesetz, […]