Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis?

Häufig bedankt sich der Arbeitgeber in einem Arbeitszeugnis für die vom Arbeitnehmer geleistete Arbeit und wünscht ihm alles Gute für die Zukunft. Vielfach gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie selbstverständlich davon aus, dass der Arbeitgeber zu einer solchen „Dankes- und Wunschformel“ auch verpflichtet sei. Dem ist aber nicht so, wie das Bundesarbeitsgericht nun in einem aktuellen Urteil vom 11.12.2012 (AZ: 9 AZR 227/11) entschieden hat.