Wer ist Inhaber eines Designs? – Zur Beweislast beim nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Wer ist Inhaber eines Designs? – Zur Beweislast beim nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Wer ist Inhaber des Designs? Diese Frage ist oftmals problematisch, wenn es um die Rechte an einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster geht. Wen hierbei die Darlegungs- und Beweislast trifft, hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 13.12.2012, Az: I ZR 23/12, beantwortet.

Markenrechtlicher Titelschutz gilt auch für Kolumnen

Auch die Titel von Zeitungsartikeln oder Kolumnen können markenrechtlich geschützt sein.

Der BGH hat hierzu in seinem Urteil vom 20. März 2012, Az: I ZR 102/10, festgestellt, dass der Titel einer regelmäßig erscheinenden Kolumne, die zu einem bestimmten Thema in einer Zeitung oder Zeitschrift veröffentlicht wird, jedoch nur wenige Textabsätze beinhaltet, gemäß den Vorschriften nach § 5 Abs. 3 Markengesetz schutzfähig ist.

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