Grenzübergreifende Verschmelzung – die Malta Limited und die GmbH
Maltesische Unternehmen sind EU-ansässige Firmen und werden somit verschiedenen Anforderungen zur Lösungsfindung gerecht. Der wichtigste Aspekt der Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht darin, dass die Haftung der Gesellschafter auf den gegebenenfalls nicht einbezahlten Betrag der in ihr gehaltenen Anteile begrenzt ist. Mit einem offiziellen Steuersatz in Höhe von 35 Prozent ist Malta auf den ersten Blick gar kein günstiger Standort für Unternehmen. Doch dan