KMU-Tipp: So erhalten Sie Fördermittel für digitale Vorhaben!

KMU, Gewerbebetriebe und Selbständige können bei der Umsetzung digitaler Vorhaben von grosszügigen Fördermitteln profitieren.
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KfW-Schnellkredit zur Krisenbewältigung für Selbständige und Kleinfirmen ist 100% abgesichert durch Bund! Dieser kann aber nicht direkt bei der KfW beantragt werden, sondern nur über eine Geschäftsbank. Richtig schnell geht es aber nur mit FinTech.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die größte nationale Förderbank Deutschlands. KfW-Fördermittel sind eine interessante und attraktive Finanzierungsform für KMU, Selbständige und Jungunternehmer.
KfW-Schnellkredit für Selbständige, Kleinfirmen und Gewerbetreibende zur Überbrückung der COVID-Krise kann mit wenigen Klicks online beantragt werden! Der Kredit ist zu 100% abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance auf eine Kreditzusage deutlich.
Das Portal COMPEON bietet digitalen Zugriff auf Corona-Soforthilfe und 1.700 staatliche Fördermittel der deutschen Bundesregierung, der Bundesländer und der Europäischen Union! Antragsteller profitieren vom automatischen Fördermittel-Check!
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KfW-Schnellkredit zur Überbrückung der Corona-Krise neu auch für Kleinst-Betriebe, Gewerbe, Freiberufler, Einzel-Unternehmer und Solo-Selbständige! Wesentlicher Vorteil im Vergleich zum klassischen Bankkredit: KfW-Schnellkredite sind 100% abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Online-Antrag in 2 Minuten!
Gründungen können viel Kapital binden. Zu deren Realisierung können Mittelständler, Jungunternehmer und Gründer ein universelles Förderprogramm der KfW nutzen und ihr jeweiliges Vorhaben so realisieren.
Die bisherige Überbrückungshilfe für COVID-geschädigte KMU und Selbständige wird bis Juni 2021 verlängert und um die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige erweitert. Darüber hinaus wird der Schnellkredit der KfW erweitert und auch kleinen Unternehmen zugänglich gemacht.
Die finanzielle Förderung mittelständischer Unternehmen, Gewerbetreibender, Jungfirmen und Selbständiger ist in Deutschland in Artikel 104b des Grundgesetzes festgeschrieben. Neben den Fördermitteln der Bundesrepublik stehen zudem Förderprogramme der EU sowie der Bundesländer zur Verfügung. Beim Förderkredit oder Förderdarlehen handelt es sich um ein zinsgünstige Darlehen aus öffentlicher Hand für Investitionen und/oder Betriebsmittel, das mitunter in Kombination […]