Nur Studenten und Werkvertragsnehmer profitieren von der Novelle des AÃœG
Zum 1. April 2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft. Danach greift der Gesetzgeber mit strikten Regulierungen in die Zeitarbeit ein: mit der Begrenzung der Ãœberlassungsdauer auf maximal 18 Monate sowie beim Lohn. Hier muss nach 9 Monaten der gleiche Lohn gezahlt werden wie bei einem Stammmitarbeiter. Problematisch ist die aktuell hohe Rechtsunsicherheit, wie Equal […]