Die lang erwarteten ersten Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) in Sachen Clerical Medical (CMI) sind gesprochen und sie hätten für die Anleger nicht besser ausfallen können. Wie die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte berichten.
München, 20.02.2012; Nachdem Anleger der britischen Lebensversicherung Clerical Medical Investment auf die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (kurz BGH) am 08.02.2012 hinfieberten, um endlich Klarheit über die rechtlichen Voraussetzungen einer Haftung der Clerical Medical Investment (kurz CMI) zu haben, ist zumindest eine von Clerical Medical in den Klageverfahren häufig gebrachte Einwendung durch das Urteil des BGH vom 15.02.2012, Az: IV ZR 194/09 entschieden.
München, den 08.02.2012 – Der heutige Tag war von vielen geschädigten Anlegern und sicher auch von vielen Anwälten mit Spannung erwartet worden. Schließlich hätte sich heute der Bundesgerichtshof (BGH) in einer mündlichen Verhandlung mit einer Klage gegen die Clerical Medical beschäftigen sollen. Antworten auf wichtige rechtliche Fragen und gar ein Grundsatzurteil hatte sich auch die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus Münc
München, 12.01.2012 – Das Landgericht Stuttgart hat in zwei Klagen der Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München gegen die britische Lebensversicherung Clerical Medical (CMI) dem Anleger Recht gegeben und Clerical Medical zur Leistung aus der Versicherungspolice verurteilt. Die beiden Urteile liegen nunmehr in begründeter Form vor. Die Anleger sollen nach den Urteilen die Zahlungen wie von CMI im Versicherungsschein angegeben noch bis ins Jahr 2055 erhalten.
München, den 06.12.2011 – Erneut hat das Oberlandesgericht Stuttgart mehrere Urteile gefällt, die die englische Lebensversicherung Clerical Medical (CMI) dazu verpflichten, die versprochenen Auszahlungen zu leisten. Eines der Urteile geht über das bisherige Maß jedoch deutlich hinaus und stellt nicht nur fest, dass Clerical Medical die Auszahlungen leisten muss, sondern spricht dem Anleger zugleich noch einen Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Betrages zum Laufze
OLG Stuttgart spricht Anleger Schadenersatz in vollem Umfang zu
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat ein von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni vertretenen Anleger Schadenersatz gegen den damaligen Anlageberater zugesprochen.
Die Thomas Cook AG setzt bei der Katalogproduktion auf cmi24, eine auf QuarkXPress Server basierende Dynamic-Publishing-Lösung, und reduziert externe Agenturleistungen erhelblich.