Widerrufsbelehrung fehlerhaft

Landgericht Potsdam: Albis Capital KG kann keine weiteren Zahlungen fordern – Anleger darf Widerruf erklären und muss keine weiteren Gelder in die Liquidationsgesellschaft einzahlen
Landgericht Potsdam: Albis Capital KG kann keine weiteren Zahlungen fordern – Anleger darf Widerruf erklären und muss keine weiteren Gelder in die Liquidationsgesellschaft einzahlen
Berlin, den 01.02.2013 – Die Kölner (ehemals Hamburger) Kapitalanlagegesellschaft ALAG Leasing GmbH & Co. KG, hat zum Jahreswechsel 2012/2013 eine weitere Klagewelle mit mehreren Hunderten von Klagen gestartet. Betroffen sind Anleger nahezu aller Anlageklassen. Classic-Anleger, also solche mit einer Einmalzahlung, werden gerichtlich aufgefordert, die an sie ausbezahlten Entnahmen zurück zu zahlen. Classic-Plus-Anleger, bei denen diese Entnahmen wieder angelegt wurden und die niemal