PWB Rechtsanwälte zur Verfassungswidrigkeit der 3-Prozent-Klausel

PWB Rechtsanwälte zur Verfassungswidrigkeit der 3-Prozent-Klausel

Videostatement (http://pwbanwaltjena.de/aktuelle-informationen/pwb-tv/pwb-tv-detail/?newsid=391&cHash=08f26af6ff624b8af8fe774d6c1b7504) 27. Februar 2014. "Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt und die 3-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht – wie zu erwarten – für verfassungswidrig erklärt. Damit wird die Chancengleichheit und die Wahlrechtsgleichheit der kleinen Parteien in Deutschland erheblich gestärkt", erklärt Sascha G