Verbraucher mussten in diesem Jahr einen der höchsten Strompreisanstiegeüberhaupt verkraften / Experten, Verbraucherschützer und Bundesnetzagentur raten dringend, vom Recht auf den Stromanbieterwechsel Gebrauch zu machen
Auch die Version 2.0 der Signaturlösung fideAS sign entspricht den Vorschriften des Gesetzes über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (SigG). Das hat die Bundesnetzagentur mit der Veröffentlichung einer Herstellererklärung der Applied Security GmbH (apsec) bestätigt. Damit ist klar: Für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen haftet der Hersteller – und die apsec-Kunden stehen auf der sicheren Seite.
Eigentlich wollte der Bundesnetzagentur-Präsident Peter Kurth ein Signal gegen den
fortlaufenden Rechtsbruch im Call Center-Markt setzen. Seit dem 4. August vergangenen
Jahres gelten in Deutschland Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und mit
unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeit.