Angabe nicht existierender Person als Fahrer nicht strafbar

Angabe nicht existierender Person als Fahrer nicht strafbar

OLG Stuttgart: Angabe nicht existierender Person als Fahrer gegenüber Bußgeldbehörde nicht als falsche Verdächtigung strafbar Veranlasst jemand einen Dritten, im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine nicht existierende Person als Fahrer anzugeben, macht er sich nicht wegen falscher Verdächtigung strafbar. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) mit Urteil vom 20.02.2018, 4 Rv 25 Ss 982/17, entschieden. […]

Prof. Dr. Streich & Partner – Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Berlin

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Professor Doktor Rudolf Streich kann als Rechtsanwalt selbst eine ganze Reihe von Rechtsgebieten abdecken. Dazu gehören beispielsweise das Steuerrecht, das Baurecht, das Wirtschaftsrecht und das Arbeitsrecht. Für das Verkehrsrecht und das Verkehrsstrafrecht hat sich Rudolf Streich gleich mit mehreren Rechtsanwälten zusammengeschlossen, die ebenfalls bei Bedarf über seine Notrufnummern für Strafsachen und Verkehrssachen angesprochen werden können.

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