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Technologie-Investition in Bremen
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Das Landgericht Bremen hat heute unter dem Vorsitz von Richter Claus Böhrnsen die Klage von Diane Zetzmann-Krien abgewiesen. Die ehemalige Vorsitzende der Geschäftsführung der Bremer Aufbau-Bank hatte gegen ihre Kündigung geklagt. Berücksichtigt wurde nicht der Gesamtkontext.
Die Verhandlung über die Klage der ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung der Bremer Aufbau-Bank, Diane Zetzmann-Krien, gegen die fristlose Kündigung aus dem Jahr 2012 führte am heutigen Donnerstag zu keinem Ergebnis. Das Landgericht fällt eine Entscheidung am 28. März 2013.