Ablehung eines Antrages auf Teilzeit

Die Ablehnung eines Antrages auf Teilzeit und entsprechende Bedingungen. Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. April 2012, Az.: 28 Ca 17989/11. Ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin

Ausgangslage:
Durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht der Gesetzgeber Arbeitnehmern die Verringerung ihrer Arbeitszeit, die mittels eines entsprechenden Antrages erreicht werden kann. Eine solche Situation lag im oben

Zulässiger Anteil der Provision am Arbeitsentgelt

Ein 80 prozentiger Anteil Provision am Arbeitsentgelt ist dann zu viel, wenn der Arbeitnehmer das Zustandekommen des Anspruchs auf Provision nicht beeinflussen kann. Werden anders lautende Vereinbarungen getroffen, sind diese unwirksam. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 16. April 2013 – 1 Sa 290/12 -, juris).

Ausgangslage:

Arbeitgeber beachten bei der Vereinbarung von Provisionszahl

Vorsprung durch Technologie – mit Innovation in die Zukunft

Vorsprung durch Technologie – mit Innovation in die Zukunft

Bochum, Oktober 2013:
Um den zukünftigen Anforderungen von Kunden und Partnern gerecht zu werden und die Chancen des wachsenden Online-Handels zu ergreifen, hat das Unternehmen Wollschläger GmbH & Co. KG in moderne Informationstechnologie von eggheads investiert. Das ständig wachsende Stammsortiment soll in Zukunft unter Einhaltung zahlreicher Qualitätsanforderungen effizienter verwaltet werden. Produktneuheiten sollen dadurch schneller am Markt positioniert werden.
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