Ergänzung zur Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht vom 11.08.2015 zum vorläufigen Diskussionsentw

Ergänzung zur Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht vom 11.08.2015 zum vorläufigen Diskussionsentw

Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung (AO) zur Diskussion. Die Norm des § 153 AO betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger nachträglich erkennt, dass er eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist. Die Nähe der Norm zum Steuerstrafrecht ergibt sich bereits daraus, das

Steuerfahndungsprüfung: BMF aktualisiert nach über 30 Jahren erstmals Merkblatt zur Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen

Gemäß §§ 90 Abs. 1 S. 1, 200 Abs. S. 1 AO ist der Steuerpflichtige zur uneingeschränkten Mitwirkung bei der Ermittlung seiner steuerlichen Verhältnisse verpflichtet. Er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen u. a. durch Vorlage von Aufzeichnungen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und gegenüber der Finanzverwaltung gegebenenfalls zu erläutern.

BMF – Anwendungserlass vom 2. Juli 2012 beseitigt Unsicherheiten der Neuregelung zur elektronischen Rechnungslegung

BMF – Anwendungserlass vom 2. Juli 2012 beseitigt Unsicherheiten der Neuregelung zur elektronischen Rechnungslegung

Das bereits am 01. Juli 2011 in Kraft getretene Steuervereinfachungsgesetz stellt die elektronische Rechnung der „Papierrechung“ gleich. Mit dieser Vereinfachung wird den Unternehmern ein Stück Kontrolle über die Rechnungslegung zurückgegeben. Rechnungssignaturen zur Gewährleistung der Echt- und Unversehrtheit gehören hiermit der Vergangenheit an.

// AFS-Manager SQL, SSE AFS-Line: Wichtige Umsatzsteueränderung im B2B-Geschäft (Reverse-Charge-Verfahren)

Oberhausen, 27.09.11 // SSE-Software das bekannte Softwarehaus mit Sitz in Oberhausen informiert über ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Umkehr der Steuerschuld. Die SSE-Software Business Solutions GmbH & Co. KG ist kompetenter Ansprechpartner in Sachen branchenorientierte Software- und IT-Lösungen für kleine bis mittlere Unternehmen bis hin zum klassischen Mittelstand – u. a. spezialisiert auf Lösungen im Bereich Warenwirtschaft, Kassenhardware und Kassensoft