Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10.Mai 2022 ist nur ein erster Schritt zur Klärung der ertragsteuerlichen Behandlung digitaler Währungen, also Token wie Bitcoin, Etherum, Theter usw.
Anleger können bis zum Jahresende auf Schnäppchen hoffen – Edelmetallhandelsunternehmen wie die SOLIT Gruppe müssen keine rückwirkende Nachforderung fürchten.
Seit Anfang April 2016 wurde viel über den Skandal der sog. "Panama-Papers" berichtet.
Grund genug sich in einer Podcast-Serie mit dem Stand des OECD COMMON REPORTING STANDARD / CRS und der nationalen Initiative in Deutschland gemäß BMF-Mitteilung vom 03.06.2016 auseinanderzusetzen.
Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung (AO) zur Diskussion. Die Norm des § 153 AO betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger nachträglich erkennt, dass er eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist. Die Nähe der Norm zum Steuerstrafrecht ergibt sich bereits daraus, das
Hessisches Finanzgericht vereinfacht Teilwertabschreibungen auf börsengehandelte Wertpapiere im Umlaufvermögen und widerspricht damit dem Bundesfinanzministerium
Gemäß §§ 90 Abs. 1 S. 1, 200 Abs. S. 1 AO ist der Steuerpflichtige zur uneingeschränkten Mitwirkung bei der Ermittlung seiner steuerlichen Verhältnisse verpflichtet. Er hat insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen u. a. durch Vorlage von Aufzeichnungen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und gegenüber der Finanzverwaltung gegebenenfalls zu erläutern.
Das bereits am 01. Juli 2011 in Kraft getretene Steuervereinfachungsgesetz stellt die elektronische Rechnung der „Papierrechung“ gleich. Mit dieser Vereinfachung wird den Unternehmern ein Stück Kontrolle über die Rechnungslegung zurückgegeben. Rechnungssignaturen zur Gewährleistung der Echt- und Unversehrtheit gehören hiermit der Vergangenheit an.
Oberhausen, 27.09.11 // SSE-Software das bekannte Softwarehaus mit Sitz in Oberhausen informiert über ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Umkehr der Steuerschuld. Die SSE-Software Business Solutions GmbH & Co. KG ist kompetenter Ansprechpartner in Sachen branchenorientierte Software- und IT-Lösungen für kleine bis mittlere Unternehmen bis hin zum klassischen Mittelstand – u. a. spezialisiert auf Lösungen im Bereich Warenwirtschaft, Kassenhardware und Kassensoft