BGV A3 Prüfung: Prüfplakette dient als Beweisurkunde
Örtliche Anlagen müssen regelmäßig nach BGV A3-TRBS 1201 geprüft werden
Örtliche Anlagen müssen regelmäßig nach BGV A3-TRBS 1201 geprüft werden
Unternehmen in Deutschland unterliegen zahlreichen gesetzlichen und – sofern eine Zertifizierung vorliegt – normativen Forderungen. Mit Einführung der neuen VdS-Richtlinie 2871 im Januar 2005 muss die Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen erfolgen!