Lebensversicherungen: Eine klare Regelung vermeidet Streit

Münster / Bielefeld, 15. April 2016: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag erhält. Diese sogenannten „Bezugsberechtigten“ können Familienmitglieder sein, aber auch Freunde oder juristische Personen wie Stiftungen, Vereine oder Kirchen.