Shincheonji-Kirche Jesu: „Die Erfüllung der Offenbarung“ fasziniert über 700 Pastoren

Shincheonji-Kirche Jesu: „Die Erfüllung der Offenbarung“ fasziniert über 700 Pastoren

Über 700 Pastoren aus verschiedenen Denominationen versammelten sich in Cheongju, um an einer Predigt der Shincheonji-Kirche Jesu teilzunehmen, bei der die Erfüllung der Offenbarung durch Lee Man-hee im Mittelpunkt stand. Die Veranstaltung, die trotz der kalten Temperaturen viele Teilnehmer anzog, führte zu einer positiven Neubewertung der Offenbarung unter den Pastoren, die beeindruckt von den neuen Perspektiven waren, die ihnen während der Predigt eröffnet wurden.

Am

Nach 2000 Jahren enthüllt – Der von Jesus auserwählte Hirte bezeugt die Wirklichkeit der Offenbarung

Nach 2000 Jahren enthüllt – Der von Jesus auserwählte Hirte bezeugt die Wirklichkeit der Offenbarung

Die Shincheonji Kirche Jesu, der Tempel des Zeltes des Zeugnisses, die in der koreanischen Religionsgemeinschaft große Aufmerksamkeit erregt, beendete am 23. erfolgreich ihre Veranstaltung "Shincheonji-Wortkonferenz: Beweis für die Erfüllung der Offenbarung" im Peace Education Center in Cheongpyeong, Provinz Gyeonggi. Über 200 Pastoren verschiedener Konfessionen nahmen daran teil und berichteten, tief bewegt und erschüttert von der Predigt des Vorsitzenden Lee

Kündigung wegen Straftat: dürfen Videoaufnahmen verwendet werden?

Kündigung wegen Straftat: dürfen Videoaufnahmen verwendet werden?

Kündigung wegen Straftat Eine Straftat des Arbeitnehmers zulasten des Arbeitgebers, wie etwa ein Diebstahl von Büromaterialien, kann, selbst wenn es sich nur um geringwertigen Sachen handelt, Grund für eine Kündigung sein. Wenn der Arbeitnehmer eine solche Kündigung dann aber mittels einer Kündigungsschutzklage angreift und die Vorwürfe bestreitet, ist es am Arbeitgeber, den Kündigungsgrund, also die […]

Beweiserleichterung bei Bankenhaftung

Der BGH hat eine sehr wichtige anlegerfreundliche Entscheidung für Erwerber von sogenannten Steuersparimmobilien bzw. Schrottimmobilien getroffen. In der Entscheidung des BGH XI ZR 232/2009 vom 21.09.2010 ging es um eine von einer Sparkasse finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.
Im zugrundeliegenden Fall hat das Gericht im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen gegenüber der Bank eine erhebliche Beweiserleichterung für den Anleger ausgesprochen.