Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss – Reicht der Anschein eines Betriebsratsbeschlusses?

Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss – Reicht der Anschein eines Betriebsratsbeschlusses?

1. Eine vom Betriebsratsvorsitzenden ohne Beschluss des Gremiums abgegebene Erklärung zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung kann dem Betriebsrat nicht nach den Grundsätzen einer Anscheinsvollmacht zugerechnet werden.

2. Der Betriebsrat hat bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung die Nebenpflicht, dem Arbeitgeber auf dessen zeitnah geltend zu machendes Verlangen eine den Maßgaben des § 34 Abs. 2 S. 1 BetrVG entsprechende Abschrift desjenigen Teils der Sitzungsniederschri

Betriebsvereinbarung trotz Regelungssperre

1. Eine Betriebsvereinbarung, die einen Sonderkündigungsschutz für langjährig Beschäftigte vorsieht, ist wegen Verstoßes gegen die betriebsverfassungsrechtliche Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG unwirksam. 2. Der Tarifvorrang des § 77 Abs. 3 BetrVG bezweckt den Schutz der Tarifvertragsparteien vor konkurrierenden Betriebsvereinbarungen. Die Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung kommt deshalb nur in Ausnahmefällen in Betracht. […]