Befähigte Person zur Prüfung von lüftungstechnischen Anlagen

Jeder Betreiber von lüftungstechnischen Anlagen ist verpflichtet, diese regelmäßig sachkundig zu prüfen. Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermit- teln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden.

Befähigte Person zur Prüfung von Containern

Der Arbeitgeber hat seine Container regelmäßig auf deren Sicherheit zu prüfen.
Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Fachtagung Druckgeräte 2012: Die anerkannte Wissens- und Austauschplattform für Befähigte Personen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV

Fachtagung Druckgeräte 2012: Die anerkannte Wissens- und Austauschplattform für Befähigte Personen nach § 2 Abs. 7 BetrSichV

Kissing, 24. Juli 2012 – Der Anlagensicherheitsreport des VdTÜV berichtet, dass im Jahr 2011 bei 7.000 Druckbehälter- bzw. 1.000 Dampfkesselanlagen erhebliche Mängel festgestellt wurden. In diesen Fällen waren Mensch und Umwelt objektiv gefährdet. Daran wird deutlich, welche enorme Verantwortung die „Befähigte Person für die wiederkehrenden Prüfungen von Druckgeräten“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt. Diese Fachkr&a