Das Betriebsrentenstärkungsgesetz jetzt in die Praxis umsetzen

Jetzt ist es an allen bAV-Verantwortlichen in den Unternehmen, die Inhalte des BRSG zu prüfen und zu klären, wie neue bAV-Systeme entwickelt und bestehende bAV-Systeme gegebenenfalls weiterentwickelt werden können. Ziel muss es sein, dass Unternehmen wie auch die Tarifpartner die Chancen der bAV zukünftig freiwillig besser nutzen. Wichtiges Element für eine chancenorientierte und kapitalgedeckte betriebliche […]