Achtung: Betriebe haften für Beratungsmängel!

Vor kurzem hat die Haftungsfalle nach dem Betriebsrentengesetz bei einem Hannoveraner Handwerksbetrieb zugeschlagen: Ein Mitarbeiter wurde entlassen und ging daraufhin zum Rechtsanwalt.
Dieser fordert nun Schadensersatz von dem ehemaligen Arbeitgeber, weil der Mitarbeiter nicht zur betrieblichen Altersversorgung beraten worden war.