Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze: Arbeitsrecht

Verlagert ein Konzern mit ausländischer Muttergesellschaft einen in Deutschland ansässigen Betriebsteil ins grenznahe Ausland, kann den Arbeitnehmern nicht einfach wegen Betriebsstilllegung gekündigt werden. Wie das Bundesarbeitsgericht nach Angaben der D.A.S. entschied, handelt es sich um einen Betriebsübergang.(Az. 8 AZR 37/10)