UV-Schutz-Verordnung: Was ändert sich in der Kundenberatung?

Gemäß UV-Schutz-Verordnung muss bei mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräten während der kompletten Betriebszeit mindestens eine zertifizierte Fachkraft anwesend sein.
Gemäß UV-Schutz-Verordnung muss bei mehr als zwei UV-Bestrahlungsgeräten während der kompletten Betriebszeit mindestens eine zertifizierte Fachkraft anwesend sein.
Die von der BSA-Akademie neue entwickelte Schulung zur „Fachkraft UVSV“ versetzt die Teilnehmer in die Lage, eine verantwortungsvolle Kundenberatung durchzuführen, die den Vorgaben der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) entspricht. Die Qualifikation bereitet inhaltlich optimal auf eine Zertifizierung nach § 4 Absatz 4 UVSV vor.