Die Veränderung unternehmerischer Besteuerung durch das Streuervereinfachungsgesetz 2011
Der Gesetzgeber will durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 den Aufwand der öffentlichen Finanzverwaltung um bis zu 4 Milliarden Euro zu reduzieren und gleichzeitig Unternehmer von unnötigen Aufwendungen entlasten. Die Augsburger Steuerkanzlei Heim schildert die für Unternehmen interessanten Aspekte dieses Vorhabens.