Gesetzgeber und Rechtsprechung waren auch im vergangenen Jahr wieder sehr produktiv und haben für eine Fülle von Neuerungen gesorgt. Kapitalanleger, die wissen möchten, was 2012 auf sie zukommt und was es zu beachten gibt, können sich jetzt mit der Broschüre „Steueränderungen für Kapitalanleger 2012“ einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen verschaffen. Die Broschüre umfasst alle wesentlichen Gesetzesänderungen sowie Änderungen,
Die Vorteile des Outsourcing liegen auf der Hand: wer Unternehmensprozesse, die nicht zur Kernkompetenz zählen, an einen kompetenten Spezialisten auslagert, profitiert mehrfach.
Der bundesweit aktive Buchhaltungsdienstleister MWS-Buchhaltunggservice, Tutzing, arbeitet ab sofort mit der auf unabhängige Finanzberatung spezialisierten Wirtschaftskanzlei Rofner&Kollegen, Rosenheim zusammen.
MWS-Buchhaltungsservice gewinnt mit der Rechtsanwaltskanzlei Warmuth, Bielefeld einen weiteren Partner für eine Mandanten orientierte Zusammenarbeit u.a. in den Bereichen Forderungsmanagement, Forderungseinzug und Mahnwesen.
MWS-Buchhaltungsservice, mit Sitz in Tutzing, ist der Spezialist für externe Finanzbuchhaltung und bietet intelligente Outsourcing- und Supportlösungen buchhalterischer Geschäftsprozesse mit Schwerpunkten Rechnungswesen&Finanzen, Personal&Gehalt sowie Auftrag&Verwaltung. Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist Ihre wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen rund um Lohn, Gehalt und St
In zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der Bundesfinanzhof (BFH) dazu Stellung genommen, in welchem Umfang die Finanzverwaltung bei Außenprüfungen auf die mithilfe von Datenverarbeitungssystemen geführte Buchhaltung des Steuerpflichtigen zugreifen darf.
Die digitale Betriebsprüfung ist ein Verfahren der Finanzämter, um die Buchhaltung direkt in der EDV eines Unternehmens zu prüfen. Die gesetzlichen Grundlagen wurden hierfür in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen gelegt. Diese Grundsätze gelten seit dem 1.1.2002. Deshalb müssen Unternehmen ihre EDV so einrichten, dass Betriebsprüfer problemlos steuerrelevante Daten einsehen und auswerten können.