Die Politik steht vor dem Problem, den Wohnungsmangel beheben zu müssen und der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum zu bieten. In diesem Zusammenhang taucht auch der Vorschlag auf – und wird von der verehrten Justizministerin, Frau Dr. Barley, auf Twitter am 21.9.2018 bereits als „Ergebnis“ bezeichnet – auch beim Verkauf das „Bestellerprinzip“ einzuführen, analog zur Vermietung. Dazu […]
Seit Juni gilt auf dem Wohnungsmarkt das Bestellerprinzip. Es besagt, dass ein Makler von demjenigen bezahlt werden muss, der ihn auch beauftragt hat. Was zunächst wie eine faire Regelung klingt, sorgt für jede Menge Ungerechtigkeit, beklagt der neu gegründete Verband Deutscher Immobilienmakler e.V. (VDIMMO). Nicht nur für die Makler, auch für Mieter und Vermieter hat sich nach den Erfahrungen des Verbandes die Situation verschlechtert.
Kaum ein anderer Berufsstand hat ein so schlechtes Bild wie der des Immobilienmaklers. Infolgedessen Fragen sich viele, "hat der Makler nur die Provision im Kopf?" Soll ich einen Makler für die Nachvermietung beauftragen? "Was kann mir der Makler für die Vermietung qualitativ liefern?
Am Wochenende vom 20. bis 22. März 2015 ist es wieder soweit: Die Kleine Münchner Olympiahalle öffnet ihre Pforten für die vierte Münchner Immobilien Messe.