Ende des „ewigen Widerrufsrechts“
München, 27.01.2016: Das Bundekabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ für bestehende Darlehensverträge beschlossen.
München, 27.01.2016: Das Bundekabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ für bestehende Darlehensverträge beschlossen.